Evangelische Fachhochschule Darmstadt
Master-Studiengang Integrative Heilpädagogik / Inclusive Education
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Master-Studiengang
Integrative Heilpädagogik / Inclusive Education

Präambel


In der Entschließung des Rates der Europäischen Union vom 15.7.2003 über die Förderung der Beschäftigung und der sozialen Eingliederung der Menschen mit Behinderungen fordert der Rat die Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission neben sehr detaillierten Punkten generell dazu auf, "die uneingeschränkte Eingliederung der Menschen mit Behinderungen in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und ihre uneingeschränkte Beteiligung daran unter Anerkennung ihrer rechtlichen Gleichstellung mit den anderen Bürgern zu fördern".

Hintergrund dieser Forderung ist die Einschätzung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom Mai 2000, dass behinderte Menschen als "anerkanntermaßen eine der am stärksten benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft" gesehen werden müssen, die "immer noch mit erheblichen Barrieren konfrontiert (sind), die sie daran hindern, sich an sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu beteiligen". Ebenso wie bereits in den von den Vereinten Nationen aufgestellten "Rahmenbestimmungen für die Herstellung von Chancengleichheit für Behinderte" von 1993 wird hier ein Paradigmenwechsel deutlich: danach sind "die Einschränkungen, mit denen behinderte Menschen konfrontiert sind, nicht länger an ihre Behinderung an sich gekoppelt, sondern an die Unfähigkeit der Gesellschaft, ihren Bürgern Chancengleichheit zu ermöglichen".

Diese veränderte Sichtweise findet ihren Ausdruck in der im Dezember 2006 verabschiedete UN-Menschenrechtskonvention für behinderte Menschen, in der sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die umfassende Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen in allen Lebensbereichen sicherzustellen und diskriminierende Gesetze und Barrieren abzubauen, die dem entgegenstehen.

Ausgehend vom christlich geprägten Gerechtigkeits- und Friedensgebot und von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen wird davon ausgegangen, dass nicht eine vorliegende biologische, psychische oder soziale Beeinträchtigung an sich, sondern die Vorenthaltung geeigneter Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine 'Be–Hinderung' konstituieren.

Von daher steht im Studium die Ermittlung und Entwicklung von Strategien der Beseitigung von Hindernissen in Bezug auf die uneingeschränkte Teilhabe behinderter Menschen in sämtlichen Lebensbereichen im Vordergrund. Dies bezieht sich auf die Bereiche Erziehung, Bildung, Arbeit, Mobilität, Qualität von Wohnen, Alltag und Systeme der sozialen Sicherung.

Insofern wird mit der Einrichtung des Studienganges auf der Ausbildungsebene die Umsetzung des Ziels verfolgt, das in Bezug auf die Beschäftigungs- und Sozialpolitik von der EU-Kommission wie folgt bereits 1999 formuliert wurde: "Die Initiative ist auf die Erkenntnis der Mitgliedsstaaten zurückzuführen, dass die soziale Ausgrenzung eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Volkswirtschaften und Gesellschaften darstellt. Dabei besteht die Herausforderung nicht nur darin, den Ausgegrenzten (oder von Ausgrenzung bedrohten) bessere Unterstützungsleistungen zu gewähren, sondern auch aktiv gegen Hindernisse vorzugehen, die der sozialen Eingliederung entgegenstehen, um so das Auftreten sozialer Ausgrenzung einzudämmen".
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